AdWords-Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Markenrecht

Zu dem schon oft in Foren und Blogs diskutiertem Thema Markerechtsverletzung in Google-AdWords gibt es nun ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, welches aber leider die wichtigen Themen für einen Adwords-Werbetreibenden noch nicht endgültig klärt. Sowohl bei Anzeigetexten als auch bei der Auswahl an Keywords für die Google-Adwords-Kampagnen sollte man mit Bedacht rangehn.

Am 23. März veröffentlichte der Gerichtshof der Europäischen Union eine Pressemitteilung zur Verwendung fremder Marken in AdWords. In dem aufgeführtem Fall hatte der Markenrechtsinhaber der Marke Louis Vuitton gegen Google France & Google Inc. wegen Markenrechtsverletzung geklagt. Das Urteil sagt klar aus: “Google hat dadurch, dass es Werbenden die Möglichkeit bietet, Schlüsselwörter zu kaufen, die Marken von Mitbewerbern entsprechen, nicht das Markenrecht verletzt”.

“Die Werbenden ihrerseits dürfen anhand solcher Schlüsselwörter von Google nicht Anzeigen einblenden lassen, aus denen die Internetnutzer nicht leicht erkennen können, von welchem Unternehmen die beworbenen Waren oder Dienstleistungen stammen”.

Die Markenrechtsinhaber der Marke Louis Vuitton, u.a. hatten festgestellt, dass in der Suchmaschine Google nach der Eingabe von Wörtern, aus denen diese Marke besteht, Google-AdWords-Anzeigen von Mitbewerbern bzw. von Webseiten, auf denen Nachahmungen angeboten werden, zu finden waren. Daraufhin verklagten Sie Google, um feststellen zu lassen, dass dieses Unternehmen ihre Marke verletzt habe.

Richterhammer und EU FahneDer Europäische Gerichtshof stellte fest, dass im Falle von Google keine Markenrechtsverletzung vorliegt. Jedoch kann der Markenrechtsinhaber gegenüber dem Werbenden sein Recht an der Marke geltend machen, der bei dem seiner Marke ensprechendem Schlüsselwort Anzeigen schaltet, wenn ein Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer erkennen kann, von welchem Unternehmen die Ware bzw. Dienstleistung, welche beworben wird, stammt.

Den springenden Punkt ließen die Richter des Europäischen Gerichtshofs leider noch weitgehend ungeklärt. Es sei die Aufgabe der nationalen Gerichte, im Einzelfall zu prüfen, ob bei dem jeweiligen Sachverhalt eine Markenrechtsverletzung vorliegt oder vorliegen könnte.

Weiter ließen Sie verlauten, dass die Benutzung eines mit einer Marke indentischen Zeichens alleine noch keine Beeinträchtigung der Werbefunktion der Marke darstellt.

Das AdWords-Urteil ist also nicht der sagenumwobenen “Freifahrtschein” für AdWords-Werbende, die Keywords, welche einer Marke entsprechen, verwenden wollen. Es bleibt also weiterhin spannend. Sicherlich nicht mehr lange dauern, bis es die ersten Fälle dieser Art in Deutschland vor Gericht ausgefochten werden.

Pressemitteilung des Europäischen Gerichtshofs zum selber nachlesen